Neue Windvorranggebiete - Planung von Windkraftanlagen

von Christian Schlegel, 1. Bgm.

Folgend dem Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) hat der Regionale Planungsverband Allgäu im Rahmen der Fortschreibung des Regionalplans Vorranggebiete für die Errichtung von Windenergieanlagen ausgewiesen.

Auf dem Gemeindegebiet der Gemeinde Stöttwang kommen die Vorranggebiete 13 b, 14 18 a und 23 teilweise und das Vorranggebiet 17 ganz zu liegen.

Für das Vorranggebiet 18 a gibt es konkrete Pläne eines Projektentwicklers, die sich in der Genehmigungsphase befinden. Diesen zufolge soll ein Teil der Anlagen auf stöttwanger Flur errichtet werden.

Eine öffentliche Vorstellung zu Plänen, Planungsstand, Beteiligungsmöglichkeiten etc. durch den Projektentwickler folgt in Kürze.

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