Friedhof

Der Friedhof dient insbesondere den verstorbenen Gemeindemitgliedern als würdige Ruhestätte und der Pflege ihres Andenkens. Für viele Menschen bietet dieser Ort der Stille das Gefühl einer räumlichen Nähe zum Verstorbenen sowie Trost in einer geschützten Umgebung. Deshalb bittet die Gemeinde Besucher des Friedhofs, sich ruhig und der Würde des Ortes entsprechend zu verhalten.

Bitte beachten Sie dabei vor allem folgende Punkte unserer Friedhofssatzung:

  • Kinder unter 12 Jahren ist das Betreten des Leichenhauses nur in Begleitung Erwachsener gestattet.

    Besuchern des Friedhofs ist es insbesondere nicht gestattet:
  • Tiere mitzubringen, ausgenommen sind Blindenhunde,
  • zu rauchen und zu lärmen,
  • die Wege mit Fahrzeugen und Sportgeräten aller Art zu befahren. Kinderwagen, Rollstühle und vergleichbare Hilfsmittel zum Transport von Kindern, Kranken und Menschen mit Behinderung sind hiervon ausgenommen.
  • Waren aller Art sowie gewerbliche oder sonstige Leistungen anzubieten oder diesbezüglich zu werben,
  • Druckschriften zu verteilen, ausgenommen Druckschriften, die im Rahmen der Bestattungsfeier notwendig und üblich sind,
  • Abraum und Abfälle an anderen Orten abzulagern, als an den hierfür vorgesehenen Plätzen,
  • Grabhügel, Grabeinfassungen und Grünanlagen unberechtigt zu betreten und/oder zu beschädigen,
  • der Würde des Ortes nicht entsprechende Gefäße (z. B. Konservendosen, Plastik- und Glasflaschen sowie ähnliche Gegenstände) auf Gräbern ohne Erlaubnis aufzustellen oder solche Gefäße zwischen den Gräbern aufzubewahren,
  • an Sonn- und Feiertagen und in der Nähe einer Bestattung störende Arbeiten auszuführen,
  • Film-, Video- und Fotoaufnahmen von Grabstätten und insbesondere Grabmalen ohne Erlaubnis zu erstellen, zu verwerten und zu verbreiten (z. B. im Internet), außer zu privaten Zwecken.


Weitere Informationen finden Sie in den

Friedhofs- und Gebührensatzungen