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Sie sind hier:  BÜRGERSERVICE / Breitbandversorgung

Förderverfahren Bay. Gigabitrichtlinie

Förderschritt 5: Auswahlverfahren Ergebnis

Bekanntmachung der Gemeinde Stöttwang bezüglich der vorgesehenen Auswahlentscheidung im Rahmen der Richtlinie des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR).

Stöttwang_Bekanntmachung vorgesehene Auswahlentscheidung gem. BayGibitR.pdf

Förderschritt 4: Auswahlverfahren Bekanntmachung

Die Gemeinde Stöttwang führt zur Bestimmung eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aus-/Aufbau und Betrieb eines ultraschnellen NGA-Netzes realisieren kann, ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies einstufiges Auswahlverfahren aufgrund förderrechtlicher Vorgaben gemäß Nr. 7 der Richtlinie des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie -BayGibitR) durch.

Die Details zum Auswahlverfahren und zur Angebotsabgabe finden Sie unter nachfolgendem Link. Bitte beachten Sie hierzu folgenden Hinweis:

„Mit dem Download der Adressliste erklären Sie sich mit den Regelungen der Verpflichtungs¬erklärung sowie den Nutzungsbedingungen der Geodaten einverstanden.“

https://plattform.aumass.de:443/Veroeffentlichung/av207dcf

 
Förderschritt 3: Markterkundung Ergebnis

Die Gemeinde Stöttwang hat eine Markterkundung nach Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR durchgeführt.

Die Ergebnisse der Markterkundung kann in der nachfolgenden Datei eingesehen werden.

Ergebnisse Markterkundung (pdf)

Förderschritt 2: Bekanntmachung der Markterkundung

Die Gemeinde Stöttwang ermittelt im Rahmen der Markterkundung, ob Investoren einen eigenwirtschaftlichen Ausbau in den kommenden drei Jahren planen und zu welchen buchbaren Bandbreiten (Download und Upload als zuverlässig erreichbare Mindest-Geschwindigkeiten) dieser führt. Die Gemeinde Stöttwang bittet alle Netzbetreiber und Investoren, sich bis spätestens 08.05.2023 an der Markterkundung zu beteiligen.

Download Markterkundung Bekanntmachung


Förderschritt 1: Beginn Bestandsaufnahme

Gemäß der Bayerischen Gigabitrichtlinie (BayGibitR) veröffentlicht die Gemeinde Stöttwang nachfolgende Dokumente zur örtlichen Breitbandversorgung.

Eine detaillierte Adressliste wird den am Markterkundungsverfahren teilnehmenden Netzbetreibern und Investoren zur Verfügung gestellt. „Mit dem Download der Adressliste erklärt sich der Bieter mit den Regelungen der Verpflichtungserklärung sowie den Nutzungsbedingungen einverstanden.“

Download Karte vorläufiges Erschließungsgebiet

Download Adressliste vorläufiges Erschließungsgebiet

Download Verpflichtungserklärung Geodaten

Download Nutzungsbedingungen Geodaten

 

 

GEMEINDEAMT STÖTTWANG
Telefon    (08345) 326
Di, Mi, Fr  08.00-12.00 Uhr
Do            18.30-20.00 Uhr


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