Kirchenverwaltungswahl
Die Kirchenverwaltung ist die rechtliche Vertretung der örtlichen Kirchenstiftung. Als Organ der Kirchenstiftung hat sie eine hohe Bedeutung bei der Verwaltung des Stiftungsvermögens und bei der Wahrnehmung der vielfältigen Aufgaben zur Sicherung und Unterstützung des ortskirchlichen Lebens. Die Amtszeit der gewählten Kirchenverwaltungsmitglieder beträgt 6 Jahre. Sie beginnt am 1. Januar 2025.
Wählen Sie am 24. November 2024 Alle wahlberechtigten Katholikinnen und Katholiken sind aufgerufen, bei den Wahlen am 24. November ihre Stimme abzugeben. Die Kandidatinnen und Kandidaten werden Ihnen durch Aushang an den Kirchen vorgestellt.
Wahlberechtigt sind Personen, die der römisch-katholischen Kirche angehören, Ihren Hauptwohnsitz in unserer Pfarrei haben und am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Falls Sie am Wahltag nicht persönlich zur Wahl kommen können, so können Sie Ihre Stimme per Briefwahl abgeben. Fordern Sie dazu bitte rechtzeitig die Briefwahlunterlagen im jeweiligen Pfarramt an.
Wahllokal: Gemeindeamt Stöttwang, Kirchplatz 2
Die Öffnungszeiten des Wahllokals sind von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr