Zweite Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Stöttwang (BGS-EWS) vom 12.11.2025
Sehr geehrte Mitbürger,
die größten Teile unserer gemeindlichen Kanalisation sind nun rund 35 Jahre alt. Hier werden nach und nach vereinzelt Reparaturen notwendig.
In drei Wohngebieten sind die Kanäle bereits in den 70er Jahren verlegt worden. Dort besteht größerer Handlungsbedarf. Das erste dieser Gebiete wurde bereits vor einigen Jahren saniert.
Unsere Verbandskläranlage in Unterostendorf wird gerade erweitert und modernisiert. Die Fertigstellung erfolgt im Frühjahr 2026. Hier wird auf einen Verbesserungsbeitrag verzichtet.
Aus dem damit verbunden erheblichen Finanzierungsaufkommen in den letzten Jahren und, absehbar, auch in den kommenden Jahren hat die aktuelle Gebührenkalkulation für die Jahre 2025 bis 2028 ergeben, dass die Abwassergebühr erhöht werden muss.
Wir bitten dafür, im Sinne einer weiterhin verlässlichen Infrastruktur und des Schutzes unserer Umwelt, um Ihr Verständnis.
Schlegel, 1. Bürgermeister
